AGB Catering

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG für Catering Leistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Catering Leistungen der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG erflogen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann uns insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die Lieferung/Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax, Telefon) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

2. Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss, Teilnehmerzahl, Standzeit

2.1 Alle unsere Angebote für Catering Leistungen sind freibleibend / unverbindlich, sofern wir ein Angebot im Einzelfall nicht ausdrücklich als bindend bezeichnen.

2.2 Ein verbindlicher Vertrag zwischen uns und dem Besteller kommt erst mit unserer schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung zustande. Hierbei behalten wir uns vor, eine vereinbarte Anzahlung des Bestellers nach Vereinbarung zu erheben.

2.3 Spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin für die zu erbringenden Catering-Leistungen hat der Besteller die genaue Teilnehmerzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlich und kann nur noch nach Absprache und Zustimmung der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung geändert werden. Maximal 5 Teilnehmer können allerdings bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vom Besteller kostenfrei storniert werden.

2.4 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird das Buffet vom Besteller für einen längeren Zeitraum benötigt, hängt die Ausweitung der gewünschten Standzeit vom Treffen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Besteller und der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG ab.

2.5 Für selbstmitgebrachte Speisen und Getränke aller Art übernimmt die Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG keinerlei Verantwortung und Haftung.

3. Personen- und Mengenänderungen, Stornierungsfristen und Zahlung bei Stornierung

3.1 Die von uns angebotenen Preise und Mengen sind für die vom Besteller angegebenen Personen- und Mengenzahl kalkuliert. Personen- und Mengenminderungen von mehr als 10% erfordern eine neue Kalkulation und führen somit zu Preisveränderungen, aus denen sich auch höhere Einzelpreise ergeben können. Personen- und Mengenmehrungen führen in jedem zu Preisänderungen und entsprechend höheren Preisen.

3.2 Rücktritt und Stornierung des Bestellers von uns bestätigter Aufträge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Storniert der Besteller den Vertrag/tritt er vom Vertrag zurück, so kann die Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG folgende pauschalierte Zahlung für die bis zum Rücktritt/zur Stornierung erbrachten Leistungen und Aufwendungen sowie den entgangenen Gewinn der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG verlangen.

  • Bis 90 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten, sofern der stornierte Termin anderweitig wieder gleichwertig belegt werden kann. Kann der Termin nicht anderweitig neu und gleichwertig belegt werden, berechnen wir 10% des zu erwartenden Veranstaltungsumsatzes/Speisenumsatzes.
  • 89 – 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 20% des zu erwartenden Veranstaltungsumsatzes/Speisenumsatzes.
  • 59 – 45 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 40% des zu erwartenden Veranstaltungsumsatzes/Speisenumsatzes.
  • 44 – 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 60% des zu erwartenden Veranstaltungsumsatzes/Speisenumsatzes.
  • 30 – 3 kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 80% des zu erwartenden Veranstaltungsumsatzes/Speisenumsatzes, sowie sämtliche bereits entstandene Aufwendungen der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG
  • 2 – 0 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 100% des zu erwartenden Veranstaltungsumsatzes/Speisenumsatzes, sowie sämtliche bereits entstandene Aufwendungen der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG

Für die Berechnung des prozentualen Anteils des Speisenumsatzes gilt:

  1. Falls der Speisenumsatz im Vertrag noch nicht verbindlich festgelegt war, gilt: Mindestmenüpreis x Personenzahl = erwarteter Speisenumsatz
  2. Falls der Speisenumsatz im Vertrag schon verbindlich festgelegt war, gilt: Vertraglich festgelegter Speisenumsatz = erwarteter Speisenumsatz

4. Berechnung von Personalkosten

4.1 Sofern nicht anderweitig im Einzelfall mit dem Besteller vereinbart, berechnen wir das von uns für das Catering eingesetzte Personal nach tatsächlichem Zeitaufwand bei Durchführung des Catering. Die in unserem Angebot/unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Stunden des Personals sind somit, soweit nicht anderweitig im Einzelfall mit dem Besteller vereinbart, unverbindlich und ein Richtpreis.

4.2 Die Personalkosten berechnen sich nach dem Zeitaufwand ab dem Zeitpunkt des Beginns des Einladens/Beladens in der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausladens in der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG, Haßfurt.

5. Schäden am Equipment

Sollte an Teilen unseres Equipments (Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Mundservietten, Dekorationen, Mobiliar, etc.) Schäden entstehen, die der Besteller oder seine Gäste/Kunden oder sonstige Dritte, die mit Wollen des Bestellers bei der Veranstaltung anwesend sind, zu verantworten haben, ist die Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG berechtigt, dem Besteller die Reparaturkosten oder sofern eine Reparatur unwirtschaftlich ist, die Wiederbeschafftungskosten für den beschädigten Gegenstand in Rechnung zu stellen. Das Gleiche gilt für vom Besteller oder seinen Gästen/Kunden oder sonstigen Dritten, die mit Wollen des Bestellers bei der Veranstaltung anwesend sind, zu verantwortenden Bruch und Schwund.

6. Preise, Abrechnung und Zahlung

6.1 Abrechnungsgrundlage für die vom Besteller zu erbringenden Zahlungen ist die von dem Besteller angegebene und gegebenenfalls nach Maßgabe des § 2, 2.3 nachträglich modifizierte Teilnehmerzahlen, bzw. die verbindlich bestellten Mengen, mindestens aber die tatsächliche Teilnehmerzahl.

6.2 Die Abrechnung sämtlicher Getränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen oder ein Pauschalpreis vereinbart worden. Wünscht der Besteller ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung schriftlich anzugeben.

6.3 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, es sind ausdrücklich Bruttopreise vereinbart.

6.4 Nach erbrachter Catering Leistung werden die von der Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung erbrachter Anzahlungen gegenüber dem Besteller abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung beim Besteller ohne Abzüge an uns zu bezahlen.

6.5 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen oder Zahlungsfristen vom Besteller nicht eingehalten werden oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, ist die Event Catering & Genuß Metzgerei Stürmer GmbH & Co. KG berechtigt, weitere Leistungen von einer Vorauszahlung des Bestellers abhängig zu machen.

6.6 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln an unserer Leistung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt.

7. Haftung

7.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nicht anders ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Letzung wesentlichen Vertraglich (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.3 Die sich aus Ziff. 7.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware/Leistung übernommen haben und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

8.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.

8.2 Ist der Besteller Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Haßfurt. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

8.3 Salvatorische Klausel:
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und Bedingungen unberührt. Gleiches gilt für den Fall einer unbeabsichtigten Lücke. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame oder fehlende Bestimmung unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarung durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.